Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.svws.nrw.de und wurde am 10. Januar 2023 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Wir haben den Webauftritt noch nicht auf seine Barrierefreiheit getestet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Januar 2023 zu Düsseldorf erstellt.
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